Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmernetzwerks W.I.R.
Das Unternehmernetzwerk W.I.R. (nachfolgend „Anbieter“ genannt) ist ein
Dienstleistungsunternehmen, Landshuter Straße 8, 84051 Essenbach, Deutschland.
Das Programm beruht auf der gegenseitigen Unterstützung und dem Engagement der
Personen, die sich einer Unternehmergruppe anschließen. Dementsprechend wird bei
einer Mitgliedschaft kein Erfolg geschuldet.
Die regelmäßigen TreQen der Unternehmergruppen können sowohl online/per
Videokonferenz als auch oQline/Live stattfinden.
Die Zugehörigkeit zu W.I.R. und die Mitgliedschaft in einer Unternehmergruppe richtet
sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweilige Mitglied akzeptiert
diese mit seiner/ihrer Bewerbung ausdrücklich und erkennt sie als verbindlich an.
1. Vertragsart und – leistung
Bei dem hier vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.
Gegenstand der Leistung ist die Organisation und Durchführung von
UnternehmertreQen in den einzelnen Gruppen.
Der Anbieter behält sich das Recht zur Umorganisation oder Schließung von
Unternehmergruppen vor. Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gruppe ist demnach
nicht geschuldet. Geschuldet wird die Mitgliedschaft in einer Unternehmergruppe.
2. Natürliche und juristische Personen
Natürliche Personen können zur gleichen Zeit nur einer Unternehmergruppe angehören.
Juristische Personen können keinem Unternehmerteam angehören. Diese können eine
natürliche Person benennen, die sie vertritt. Wer als Repräsentant eines Unternehmens
die Mitgliedschaft beantragt und nutzt, ist dem Anbieter wahlweise zur Erfüllung oder
zum Schadensersatz verpflichtet, sollte das Unternehmen die Genehmigung des
Vertrages verweigern.
3. Bewerbung
Mit Abgabe des Aufnahmeantrags/Bewerbung zeigt der Unternehmer/die Unternehmerin
dem Anbieter verbindlich an, dass er/sie die Mitgliedschaft antreten und die
Dienstleistung nutzen will.
Der Anbieter kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen eine/n Bewerber/in ablehnen,
bzw. die Vertragsverlängerung verweigern.
4. Zahlung
Bei Antragstellung sind eine einmalige Aufnahmegebühr von 80,00Euro und ein
jährlicher Betrag für die Teilnahme an dem Dienstleistungsprogramm im Voraus zu
bezahlen. Juristische Personen zahlen für die tatsächlich teilnehmenden Personen
einzeln.
Der Betrag kann durch die bei der Bewerbung angeboten Zahlungsweisen gezahlt
werden. Der Jahresbetrag für Neuverträge/Verlängerungen ist mit/zum Zeitpunkt der
Bewerbung fällig. Eventuell entstehende Bewirtungskosten sind in der Leistung des
Anbieters nicht enthalten.
5. Vertragsdauer
Der Vertrag ist gemäß dem Antrag des Bewerbers/der Bewerberin auf 12 oder 24 Monate
abgeschlossen. Es gilt das Datum des Antrags/der Bewerbung, nicht das Datum des
Zahlungseingangs.
6. Vertragsverlängerung
Jedes Mitglied hat 8 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu erklären, ob es seine/ihre
Mitgliedschaft verlängern will. Die Verlängerung hat schriftlich per Mail zu erfolgen.
Nach Bestätigung der Verlängerung durch den Anbieter ist der Verlängerungsvertrag
rechtsgültig geschlossen und der fällige Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 14 Tage vor
Ablauf der bisherigen Mitgliedschaftsdauer zu bezahlen.
7. Verspätungszuschläge
Erfolgt die Zahlung nicht vor dem ersten Meeting nach Ablauf der bisherigen
Mitgliedschaftsdauer, fällt ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25,00Euro zzgl. der
gesetzlichen MwSt. an. Anliegende AGB werden mit diesem Antrag/dieser Bewerbung
angenommen.
8. Verpflichtung von W.I.R.
W.I.R. ist zur Organisation und Durchführung der Unternehmergruppen verpflichtet.
9. Verpflichtungen des Mitglieds
Das Mitglied ist zur Zahlung des Jahresbeitrages, zur aktiven Mitarbeit, zur Einhaltung
der Regeln und Richtlinien des Unternehmernetzwerks W.I.R., zur Übernahme der
eigenen Bewirtungskosten und Tagungspauschalen bei eigenen
UnternehmergruppentreQen oder W.I.R.-Trainings und -Veranstaltungen verpflichtet.
Das Mitglied ist verpflichtet seine/ihre berufsbezogenen Daten in die Plattform des
Netzwerks einzugeben und aktuell zu halten.
10. Vertragsbeendigung
Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer (12 oder 24 Monate). Der Vertrag endet nach der
Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf
der Festvertragszeit ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt
unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Voraussetzung
für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter oder eine
kündigungsberechtigte Person ist eine vorangegangene Abmahnung, dies muss
schriftlich erfolgt sein.
11. Haftung
Der Anbieter haftet nicht für seine Mitglieder. Sie sind weder Erfüllungs- noch
Verrichtungsgehilfen. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinne, ideelle oder mittelbare Schäden
sowie reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
12. Datenverwendung
Die den Antrag auf Begründung einer Mitgliedschaft stellende Person wird darauf
hingewiesen, dass W.I.R. sämtliche im Antrag bekannt gewordene oder im Verlaufe der
Mitgliedschaft der Unternehmergruppe, den W.I.R.-Geschäftsführern und W.I.R. selbst
bekannt gewordene Daten durch W.I.R. verarbeitet werden, und dies zum Zweck der
Erfüllung dieses Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Soweit
dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des W.I.R., W.I.R.-Geschäftsführern und
der Unternehmergruppe, erforderlich ist, dürfen die Daten auch für außervertragliche
Zwecke, insbesondere die werbliche Ansprache, verwendet werden.
Dem Mitglied zugängliche Daten von anderen Mitgliedern dienen ihm für die Weitergabe
von Empfehlungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Daten nicht ohne Erlaubnis der
betreQenden Mitglieder zu Werbezwecken zu nutzen (z.B. für Werbeversand, Newsletter
per E-Mail usw.). Es ist dem Mitglied nicht gestattet, Mitgliederverzeichnisse in
gedruckter oder elektronischer Form an Besucher oder Dritte ohne Zustimmung der
anderen Mitglieder weiterzugeben. Die Weitergabe von Angaben über Mitglieder im
Rahmen einer Empfehlung fällt nicht unter diese Bestimmung.
Bevor das Mitglied einen Besucher zu einem TreQen bei einer Unternehmergruppe
einlädt, wird es den Besucher darüber informieren, dass dessen Daten an W.I.R., den
W.I.R.-Geschäftsführern sowie der Unternehmergruppe übermittelt werden und dass
dies einerseits der Vorbereitung und Durchführung des Besuchs und auch der
anschließenden werblichen Ansprache zum Zweck der Direktwerbung dienen kann. Das
gleiche gilt für Eingabe von Empfehlungen und die dadurch betroQenen Personen.
Einwilligung zum Recht am eigenen Bild: Außerdem erklärt das Mitglied, die jederzeit ohne
Angabe von Gründen widerrufliche, unentgeltliche Zustimmung zur Anfertigung von Fotos und
Filmen ihrer Person bei W.I.R.-Events und –TreQen durch die in der vorstehenden Einwilligung
genannten Stellen. Die Zustimmung erstreckt sich neben der Anfertigung von Fotos und Filmen
des Mitglieds auch darauf, sie zu bearbeiten, aufzubereiten, zu kopieren, zu speichern sowie
auf den Internetseiten von W.I.R. (z.B. www.wir-netzwerken.de) bzw. auf den
Internetplattformen Facebook, Twitter, YouTube, bzw. W.I.R.-Druckwerken
(z.B. Einladungskarten, W.I.R.-Zeitschriften, etc.) u.a. zu veröQentlichen. Die Zustimmung ist
unbefristet und gilt weltweit.
Die gegenständliche Zustimmung gilt während der Dauer Mitgliedschaft, wie auch nach deren
Beendigung. Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Medien haftet nicht dafür,
dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Medien
für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren
von Fotos. Die vorstehende Zustimmung gilt auch für den Fall, dass der
Betreiber/Verantwortliche in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH] tätig wird.“
Die vorstehenden Einwilligungserklärungen werden freiwillig gegeben und können
jederzeit widerrufen werden; dies formfrei gegenüber W.I.R..