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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmernetzwerks W.I.R.

Das Unternehmernetzwerk W.I.R. (nachfolgend „Anbieter“ genannt) ist ein Dienstleistungsunternehmen, Landshuter Straße 8, 84051 Essenbach, Deutschland. Das Programm beruht auf der gegenseitigen Unterstützung und dem Engagement der Personen, die sich einer Unternehmergruppe anschließen. Dementsprechend wird bei einer Mitgliedschaft kein Erfolg geschuldet. Die regelmäßigen TreQen der Unternehmergruppen können sowohl online/per Videokonferenz als auch oQline/Live stattfinden. Die Zugehörigkeit zu W.I.R. und die Mitgliedschaft in einer Unternehmergruppe richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweilige Mitglied akzeptiert diese mit seiner/ihrer Bewerbung ausdrücklich und erkennt sie als verbindlich an.

1. Vertragsart und – leistung

Bei dem hier vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Gegenstand der Leistung ist die Organisation und Durchführung von UnternehmertreQen in den einzelnen Gruppen. Der Anbieter behält sich das Recht zur Umorganisation oder Schließung von Unternehmergruppen vor. Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gruppe ist demnach nicht geschuldet. Geschuldet wird die Mitgliedschaft in einer Unternehmergruppe.

2. Natürliche und juristische Personen

Natürliche Personen können zur gleichen Zeit nur einer Unternehmergruppe angehören. Juristische Personen können keinem Unternehmerteam angehören. Diese können eine natürliche Person benennen, die sie vertritt. Wer als Repräsentant eines Unternehmens die Mitgliedschaft beantragt und nutzt, ist dem Anbieter wahlweise zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, sollte das Unternehmen die Genehmigung des Vertrages verweigern.

3. Bewerbung

Mit Abgabe des Aufnahmeantrags/Bewerbung zeigt der Unternehmer/die Unternehmerin dem Anbieter verbindlich an, dass er/sie die Mitgliedschaft antreten und die Dienstleistung nutzen will. Der Anbieter kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen eine/n Bewerber/in ablehnen, bzw. die Vertragsverlängerung verweigern.

4. Zahlung

Bei Antragstellung sind eine einmalige Aufnahmegebühr von 80,00Euro und ein jährlicher Betrag für die Teilnahme an dem Dienstleistungsprogramm im Voraus zu bezahlen. Juristische Personen zahlen für die tatsächlich teilnehmenden Personen einzeln.
Der Betrag kann durch die bei der Bewerbung angeboten Zahlungsweisen gezahlt werden. Der Jahresbetrag für Neuverträge/Verlängerungen ist mit/zum Zeitpunkt der Bewerbung fällig. Eventuell entstehende Bewirtungskosten sind in der Leistung des Anbieters nicht enthalten.

5. Vertragsdauer

Der Vertrag ist gemäß dem Antrag des Bewerbers/der Bewerberin auf 12 oder 24 Monate abgeschlossen. Es gilt das Datum des Antrags/der Bewerbung, nicht das Datum des Zahlungseingangs.

6. Vertragsverlängerung

Jedes Mitglied hat 8 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu erklären, ob es seine/ihre Mitgliedschaft verlängern will. Die Verlängerung hat schriftlich per Mail zu erfolgen. Nach Bestätigung der Verlängerung durch den Anbieter ist der Verlängerungsvertrag rechtsgültig geschlossen und der fällige Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der bisherigen Mitgliedschaftsdauer zu bezahlen.

7. Verspätungszuschläge

Erfolgt die Zahlung nicht vor dem ersten Meeting nach Ablauf der bisherigen Mitgliedschaftsdauer, fällt ein Verspätungszuschlag in Höhe von 25,00Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. an. Anliegende AGB werden mit diesem Antrag/dieser Bewerbung angenommen.

8. Verpflichtung von W.I.R.

W.I.R. ist zur Organisation und Durchführung der Unternehmergruppen verpflichtet.

9. Verpflichtungen des Mitglieds

Das Mitglied ist zur Zahlung des Jahresbeitrages, zur aktiven Mitarbeit, zur Einhaltung der Regeln und Richtlinien des Unternehmernetzwerks W.I.R., zur Übernahme der eigenen Bewirtungskosten und Tagungspauschalen bei eigenen UnternehmergruppentreQen oder W.I.R.-Trainings und -Veranstaltungen verpflichtet. Das Mitglied ist verpflichtet seine/ihre berufsbezogenen Daten in die Plattform des Netzwerks einzugeben und aktuell zu halten.

10. Vertragsbeendigung

Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer (12 oder 24 Monate). Der Vertrag endet nach der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Festvertragszeit ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter oder eine kündigungsberechtigte Person ist eine vorangegangene Abmahnung, dies muss schriftlich erfolgt sein.

11. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für seine Mitglieder. Sie sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinne, ideelle oder mittelbare Schäden sowie reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

12. Datenverwendung

Die den Antrag auf Begründung einer Mitgliedschaft stellende Person wird darauf hingewiesen, dass W.I.R. sämtliche im Antrag bekannt gewordene oder im Verlaufe der Mitgliedschaft der Unternehmergruppe, den W.I.R.-Geschäftsführern und W.I.R. selbst bekannt gewordene Daten durch W.I.R. verarbeitet werden, und dies zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des W.I.R., W.I.R.-Geschäftsführern und der Unternehmergruppe, erforderlich ist, dürfen die Daten auch für außervertragliche Zwecke, insbesondere die werbliche Ansprache, verwendet werden. Dem Mitglied zugängliche Daten von anderen Mitgliedern dienen ihm für die Weitergabe von Empfehlungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Daten nicht ohne Erlaubnis der betreQenden Mitglieder zu Werbezwecken zu nutzen (z.B. für Werbeversand, Newsletter per E-Mail usw.). Es ist dem Mitglied nicht gestattet, Mitgliederverzeichnisse in gedruckter oder elektronischer Form an Besucher oder Dritte ohne Zustimmung der anderen Mitglieder weiterzugeben. Die Weitergabe von Angaben über Mitglieder im Rahmen einer Empfehlung fällt nicht unter diese Bestimmung. Bevor das Mitglied einen Besucher zu einem TreQen bei einer Unternehmergruppe einlädt, wird es den Besucher darüber informieren, dass dessen Daten an W.I.R., den W.I.R.-Geschäftsführern sowie der Unternehmergruppe übermittelt werden und dass dies einerseits der Vorbereitung und Durchführung des Besuchs und auch der anschließenden werblichen Ansprache zum Zweck der Direktwerbung dienen kann. Das gleiche gilt für Eingabe von Empfehlungen und die dadurch betroQenen Personen. Einwilligung zum Recht am eigenen Bild: Außerdem erklärt das Mitglied, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufliche, unentgeltliche Zustimmung zur Anfertigung von Fotos und Filmen ihrer Person bei W.I.R.-Events und –TreQen durch die in der vorstehenden Einwilligung genannten Stellen. Die Zustimmung erstreckt sich neben der Anfertigung von Fotos und Filmen des Mitglieds auch darauf, sie zu bearbeiten, aufzubereiten, zu kopieren, zu speichern sowie auf den Internetseiten von W.I.R. (z.B. www.wir-netzwerken.de) bzw. auf den Internetplattformen Facebook, Twitter, YouTube, bzw. W.I.R.-Druckwerken (z.B. Einladungskarten, W.I.R.-Zeitschriften, etc.) u.a. zu veröQentlichen. Die Zustimmung ist unbefristet und gilt weltweit. Die gegenständliche Zustimmung gilt während der Dauer Mitgliedschaft, wie auch nach deren Beendigung. Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Medien haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Medien für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Die vorstehende Zustimmung gilt auch für den Fall, dass der Betreiber/Verantwortliche in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH] tätig wird.“ Die vorstehenden Einwilligungserklärungen werden freiwillig gegeben und können jederzeit widerrufen werden; dies formfrei gegenüber W.I.R..
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